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Sanktionrecht

Aktuelle politischen Entscheidungen schränken die Tätigkeit ausländischer Unternehmen in Russland enorm ein.

Wir beraten unsere Mandanten bei Gestaltung ihrer Tätigkeit in den neuen Geschäftsbedienungen im Hinblick auf die bestehenden Sanktionslisten, aktuellen russischen devisenrechtlichen Vorschriften sowie Listen von zum Export nach Russische Föderation sowie Export aus der russischen Föderation verbotenen Waren und Gütern.

Gerne beraten wir auch in Fragen der vorübergehenden Stilllegung eines Betriebes (einer Tochtergesellschaft) in Russland, insbesondere im Hinblick auf mögliche Nationalisierung eines Betriebes in Russland, sowie im Hinblick auf Überlassung des Betriebes an einen Treuhänder (Nominalbesitzer).